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Hotel am Schlosspark

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NHB Betriebsgesellschaft  die das Hotel am Schlosspark, das Restaurant "Wallenstein" sowie das Heizhauses am Schlosspark, Neuwieder Weg, 18273 Güstrow gleichermaßen betreibt. Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages (Zimmeranmietung und Leistungen im Gastronomie- bzw. Veranstaltungsbereich) gelten für die Überlassung von einzelnen Gästezimmern, Veranstaltungsräumen und Gruppenkontingenten sowie für alle hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen  an den Auftraggeber (im folgenden: Gast). Entgegenstehende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung.

1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages: Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästezimmern (Kontingente) sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung des Hotels am Schlosspark und Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästezimmern reicht im Regelfall auch die telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus. Dies gilt auch für e-Mails.

2. Gruppenreservierungen: Bei der Buchung von mehr als zehn Gästezimmern oder Veranstaltungsräumen wird in der erstellten schriftlichen Reservierungsbestätigung detailliert auf die Options-, Storno- und Zahlungsbedingungen hingewiesen, die vom Gruppenbesteller nicht ausdrücklich rückbestätigt werden müssen, aber mit Bestätigung des Hotels am Schlosspark  im  vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien finden. Generell ist (sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird) eine kostenlose Teilnehmerreduktion bis zu 5 % des bestellten Kontingentes bis 7 Tage vor Mietbeginn möglich.  Eine Optionsfrist läuft, solange nichts anderes vereinbart wurde, mit der einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von 5 Werktagen über 10 Werktage. Die Stornierung des Gesamtvertrages ist für beide Parteien nachfolgend geregelt: Bis 6 Wochen vor Anreise = kostenloses Rücktrittsrecht, ab dann bis Vollendung von 4 Wochen vor Anreise: 30% des Gesamtumsatzes, bis Vollendung von 2 Wochen 50 % des Gesamtumsatzes, bis Vollendung von 3 Tagen vor Anreise 80 %, ab dann 100 % des Gesamtumsatzes (incl. Gastronomieverpflegung). Der Gast verpflichtet sich bis spätestens 48 Stunden vor Anreise zur Übersendung einer aktuellen Teilnehmer-/Namensliste.

3. Preise und Zahlungsbedingungen: a) Die vereinbarten Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeit gültigen MwSt., Bedienungsgeld und aller Abgaben. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 4 Monaten behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um max. 10 % bei z. B. drastischer Energieverteuerung sowie sonstigen Teuerungsraten zu erhöhen. Weiterhin behält sich das Hotel am Schlosspark vor, dem Gast Anzahlungen in Höhe von bis zu 30% des Gesamtpreises vorab in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind - sofern sie nicht einen anderen Fälligstellungstermin enthalten - sofort zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren für den Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 5 % pro Monat. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Anreise bar oder mit einer vom Hotel am Schlosspark akzeptierten gültigen EC-Karte bzw. Kreditkarte (Visa, Mastercard) zu begleichen. Sollten offene Forderungen gegen den Besteller bestehen, hat das Hotel am Schlosspark das Recht weiteren Gästen desselben Bestellers den Zutritt zum Hotel zu verwehren.

b) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Hotels am Schlosspark  aufrechnen oder mindern.

4. a) Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen bei Einzelreservierungen erfolgen generell schriftlich per Post/E-Mail oder via Fax. Entscheidend ist das Datum des Eingangs beim Hotel am Schlosspark. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Im Falle eines Rücktritts durch den Gast, gelten die Rücktrittsgebühren gemäß den Mietbedingungen.  bis 30 Tage vor Mietbeginn = 0 % des Mietpreises, 29 bis 7 Tage vor Mietbeginn = 50% des Mietpreises, 6  bis 2 Tage vor Mietbeginn = 80% des Mietpreises, 1 Tag vor Mietbeginn oder Nichterscheinen = 100 % des Gesamtpreises. Dies gilt auch für höhere Gewalt.

b) Bei Umbuchung, sofern sie möglich ist entstehen grundsätzlich keine Gebühren. Lediglich bei Arrangements  und Veranstaltungen oder Tagungen behält sich das Hotel am Schlosspark vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% maximal jedoch €150,00 zu berechnen. Karten aller Art, Theater, Veranstaltungen können nicht zurückgenommen werden. Die Rücktrittsgebühr beträgt somit von dem Zeitpunkt der Reservierung 100% des Kartenpreises.

c) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel am Schlosspark hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.  Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.  Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 20:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Hotel zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt.  Am vereinbarten Abreisetag, sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel am Schlosspark über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis). Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder kein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Das Hotel kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Anteilige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Hotels am Schlosspark.

5. Wertsachen: Wertsachen, Bargeld usw. können, sofern Kapazität vorhanden, von den Gästen kostenlos im Haussafe eingelagert werden. Ansonsten übernimmt ausdrücklich das Hotel am Schlosspark bei Verlust (insbesondere von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe,

Musikinstrumente obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.

6. Haftung: Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Die Einbringung von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff u.ä.) ist untersagt und führt unverzüglich zum Hausverbot. Ebenso haftet der Verursacher in vollem Umfang für entstehende Kosten z.B. durch  Fehlalarm haftbar zu machen. Generell haftet die NHB Betriebsgesellschaft  nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden. Für entstandene Schäden, auch durch höhere Gewalt  (Stromschwankungen, Sturmschäden, Wasserschäden, Dachlawinen, Hagel, Wandalismus, Diebstahl) an abgestellten Fahrzeugen, Fahrrädern und Motorrädern sowie deren Verlust übernimmt das Hotel am Schlosspark  grundsätzlich keine Haftung. Dies gilt für auch für alle öffentlichen Flächen insbesondere Garderoben.

7. Hausordnung: Es gilt die Hausordnung des Hotels am Schlosspark. Auf andere Gäste ist Rücksichticht zu nehmen. Ab 22:00 Uhr ist eine angemessene Nachtruhe einzuhalten.  Auf Ordnung, Sauberkeit, ein sparsamen Energieverbrau sowie sorgsamen Umgang mit dem Gebäude und dessen Inventar ist zu achten. Ist der Verschmutzungsgrad eines geräumten Zimmers  über dem allgemein als normal zu bezeichnenden, ist das Hotel berechtigt, vom Gast eine entsprechende Reinigungspauschale als Extrakosten zu berechnen. Die Nichteinhaltung der Nichtraucherbestimmungen auf den Zimmern wird grundsätzlich mit dem doppelten Logispreis (Listenpreis) pro Nacht mindestens jedoch € 150,00 berechnet. Haustiere – zwei- und vierbeinige - sind grundsätzlich vorher anzumelden und werden mit einer Reinigungspauschale von EUR 15,00 pro Tier und Tag berechnet. Im Restaurant, insbesondere beim Frühstück, sind Haustiere nicht gestattet.

8. Technische Einrichtungen: Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche Nutzung von eingebrachten technischen Geräten (namentlich Computer, Musikanlagen usw.) kostenseitig nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung, die übergebührliche Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Internet) dem Hotel anzuzeigen. Ein ggf. anfallender Servicekostenausgleich bis zu einer Höhe von EUR 250,-- erkennt der Gast an.

9. Kündigung durch das Hotel: Das Hotel ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehens des Hotels schadet. (Mitglieder der NPD oder anderen Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen. 10. Gerichtsstand: Für alle Vertragspartner des Hotels am Schlosspark und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Rostock vereinbart.

11. Schlussbestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahekommenden Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform. „Hinweis nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG:

Wir weisen Sie darauf hin, dass die nachfolgend benannte Stelle als Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten zuständig ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str.8, 77694 Kehl,  www.verbraucher-schlichter.de

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Die Geschäftsführung

Hotel Am Schlosspark Güstrow,  Stand April 2022

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